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Reisepass
Veröffentlicht am 20 Oktober 2021 Jahr 17:39

Achtung! Für die Beantragung eines neuen ukrainischen Reisepasses buchen Sie bitte vorher einen Termin

Aufgrund der Kriegshandlungen, die die Russische Föderation derzeit in der Ukraine durchführt, kommt eine große Anzahl von Bürger/innen nach einem Schutzsuchen im Bundesgebiet an.

Viele von ihnen besitzen keine gültigen Reisepässe. 

  • Kinder, die keine Reisepässe besitzen, werden in Reisepässe ihren Eltern eingeschrieben. 

Falls die Kinder außer Geburtsurkunde keine Ausweispapiere haben, sollen solche in Reisepässe ihren Eltern eingeschrieben werden. Dafür braucht man 2 Passfoto 3.5x4.5, Geburtsurkunde des Kindes und Reisepass des Elternteils.
Die Anwesenheit der Kinder bis 16 Jahre ist nicht nötig

  • Ungültige Reisepässe können auf 5 Jahre verlängert werden.

Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist oder in den nächsten 2 Monaten abläuft, kann er um 5 Jahre verlängert werden. Dazu benötigen Sie lediglich einen alten Reisepass. Auch Kinder benötigen eine Geburtsurkunde. Der konsularische Service ist kostenlos. Die Anwesenheit von Kindern unter 16 Jahren ist nicht erforderlich!


SE "Dokument" stellt ukrainische Pässe und Ausweise aus

Ukrainische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, können bei "SE Dokument" die Ausstellung ukrainischer Reisepässe und anderer Ausweisdokumente beauftragen. Das staatliche ukrainische Unternehmen unter der Leitung des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine ermöglicht in seinen Passdienstbüros die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und den Umtausch von Führerscheinen. SE Dokument hat in Deutschland einen Standort in Berlin sowie in Köln. Mehr Infos finden Sie durch Anklicken dieser Meldung.

  • Bei Beantragung eines Reisepasses für das Kind bis 12 Jahre ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich. 
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zum Termin alle notwendigen Unterlagen und Kopien mitbringen müssen 
  • Die von den zuständigen deutschen Behörden ausgestellten Urkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidungsurkunde, Namensänderungsurkunde usw.) müssen mit Stempel „Apostille“  beglaubigt sowie ins Ukrainische übersetzt werden. Die Übersetzung muss auch apostilliert werden. 


Achtung!

Ab dem 10.01.2016 müssen bei der Beantragung eines Reisepasses die digitalisierte Fingerabdrücke abgenommen werden. Die Verweigerung des Eintrags biometrischer Daten zum elektronischen Datenträger ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.

Die per Post geschickten Reisepassanträge werden nicht bearbeitet.

Für die Beantragung eines ukrainischen Reisepasses für Neugeborene sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Von einem der Eltern persönlich ausgefüllten Passantrag

  2. Notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils zur Passausstellung des Kindes (kann vom jeweiligen Konsul in Anwesenheit beider Elternteile kostenlos beglaubigt werden). 

  3. Personalausweise der beiden Eltern und die Kopien. Die Anwesenheit des zweiten Elternteils im Falle einer anderen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. 

  4. Bescheinigung über die Registrierung einer Person als ukrainischer Staatsangehörige. Falls nicht vorhanden, kann im Generalkonsulat ausgestellt werden (dafür ist ein Termin bei einem anderen Konsul erforderlich)

  5. Geburtsurkunde (+ Apostille + Übersetzung ins Ukrainische mit Apostille) Original und eine Kopie.

  6. Aufenthaltstitel (Original und eine Kopie). Bzw ein anderes Dokument, das ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland bestätigt (Original und eine Kopie). Sollte im Aufenthaltstitel keine Adresse angegeben werden, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen) 

  7. Farbfoto des Kindes 10 x 15 cm.

  8. Quittung über die Bezahlung der Konsulargebühr (37 €) (mit EC-Karte im Generalkonsulat zu bezahlen ist).

Bestätigung der Terminbuchung (reicht vom Bildschirm eines Handys aus).

  1. Von einem der Eltern persönlich ausgefüllten Passantrag

  2. Nationaler Pass oder ID-Karte (für Antragsteller ab 14 Jahre) falls vorhanden im Original + Kopie.

Falls der Person noch keine ukrainischen Ausweise ausgestellt wurden, ist eine Bescheinigung über die Registrierung einer Person als ukrainischer Staatsangehörige vorzulegen.

  1. Bisheriger ukrainische Reisepass im Original + Kopie.

  2. Notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils zur Passausstellung des Kindes (kann vom jeweiligen Konsul in Anwesenheit beider Elternteile kostenlos beglaubigt werden). 

  3. Personalausweise der beiden Eltern im Original + Kopie. Die Anwesenheit des zweiten Elternteils im Falle einer anderen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. 

  4. Bescheinigung über die Registrierung einer Person als ukrainischer Staatsangehörige. Falls nicht vorhanden, kann im Generalkonsulat ausgestellt werden (dafür ist ein Termin bei einem anderen Konsul erforderlich)

  5. Geburtsurkunde (+ Apostille + Übersetzung ins Ukrainische mit Apostille) im Original + Kopie.

  6. Aufenthaltstitel im Original + Kopie. Bzw ein anderes Dokument, das ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland bestätigt (Original und eine Kopie). Sollte im Aufenthaltstitel keine Adresse angegeben werden, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen) 

  7. Farbfoto des Kindes 10 x 15 cm.

  8. Quittung über die Bezahlung der Konsulargebühr (37 €) (mit EC-Karte im Generalkonsulat zu bezahlen ist).

Eine Bestätigung der Terminbuchung (reicht vom Bildschirm eines Handys aus).

Für die Beantragung eines ukrainischen Reisepasses für Antragsteller ab 16 Jahre sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Persönlich ausgefüllten Passantrag

  2. Nationaler Pass oder ID-Karte falls vorhanden im Original + Kopie.

  3. Bisheriger ukrainische Reisepass im Original + Kopie.

  4. Aufenthaltstitel (Original und eine Kopie). Bzw ein anderes Dokument, das ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland bestätigt (Original und eine Kopie). Sollte im Aufenthaltstitel keine Adresse angegeben werden, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung vorzulegen).

  5. Quittung über die Bezahlung der Konsulargebühr (120 €), ist mit EC-Karte im Generalkonsulat zu bezahlen.

  6. Bestätigung der Terminbuchung (reicht vom Bildschirm eines Handys aus).

Für die Beantragung eines neuen Reisepasses statt eines verlorenen oder gestohlenen sind zusätzlich zu den für die Beantragung eines Reisepasses vorgesehenen Unterlagen Folgendes vorzulegen:

1. Antragsformular der Beantragung eines Reisepasses im Fall von Verlust oder Diebstahl (in beliebiger Form);

2. Eine Urkunde (Protokoll, Bescheinigung usw.), die von der Polizei ausgestellt wird und bestätigt, dass der Antragsteller einen Verlust oder Diebstahl gemeldet hat.


Im Falle einer Namensänderung einer Person, die keinen ständigen nach der ukrainischen Gesetzgebung, sondern einen vorübergehenden Wohnsitz in Deutschland hat, muss erstmal ein nationaler ukrainischer Pass (der sogenannte „innere Pass“) beantragt werden. Nur dann ist ein neuer Reisepass zu beantragen. Nationaler Pass kann NUR in der Ukraine ausgestellt werden.

Für die Beantragung eines neuen Reisepasses wegen der Namensänderung sind zusätzlich zu den für die Beantragung eines Reisepasses vorgesehenen Unterlagen eine Namensänderungsurkunde vorzulegen. Diese Urkunde muss mit Stempel „Apostille“  beglaubigt sein, sowie ins Ukrainische übersetzt werden. Die Übersetzung muss ebenfalls apostilliert werden.

Ein Reisepass für Antragsteller unter 16 Jahre ist 4 Jahre gültig.

Ein Reisepass für Antragsteller ab 16 Jahre ist 10 Jahre gültig.

Der Generalkonsulat der Ukraine behält sich das Recht vor, einem Antragsteller die Beantragung oder Ausstellung eines Reisepasses zu verweigern, wenn:

1. Eine Person kein Bürger der Ukraine ist.

2. Eine Person unter 16 Jahre selbst ohne Eltern beantragt. Beistandsperson eines Kindes keine nachweislichen Befugnisse zum Erhalt eines Reisepasses besitzt.

3. Eine Person bereits zwei Reisepässe erhalten hat, die zum Tag der Inanspruchnahme gültig sind.

4. Der Antragsteller die erforderlichen Urkunden und Informationen nicht vollständig vorgelegt hat.

5. Die Angaben des Antragstellers den Daten aus dem Register, den Datenbanken oder den Karteien nicht entsprechen.

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