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Visum. Allgemeine Informationen
Veröffentlicht am 09 Juli 2021 Jahr 18:47

Wir bitten die deutschsprachige Version der Seite nur dann aufzurufen, wenn Sie ein Visum für die Ukraine beantragen möchten. Für die anderen konsularischen Dienstleistungen schalten Sie bitte zur ukrainischen Version um.

Prüfen Sie erstmal HIER nach, ob Sie ein Visum für die Ukraine benötigen.

 

  • Prüfen Sie erstmal HIER, ob Sie ein Visum für die Ukraine benötigen.

  • Für die Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

  • Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um Visumbeantragung – spätestens 30 Tagen vor dem geplanten Einreisedatum. Dafür melden Sie sich fristgerecht unter https://visa.mfa.gov.ua

  • Bei der Anmeldung geben Sie bitte nur die Personaldaten des Antragstellers, d.h. der Person, die beim Generalkonsulat erscheinen wird.

  • Jeder Besucher, der einen Visaantrag stellt (inkl. Familienangehörigen), muss einen separaten Termin buchen.

  • ACHTUNG! COVID-19: Die aktuellsten Einreisebestimmungen für die Ukraine während der Pandemie https://visitukraine.today/

1. Ein gültiger Original-Reisepass oder ein Kinderreisepass, falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Ausreise aus der Ukraine gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten. Während der Bearbeitungszeit verbleiben die Pässe bei der Visastelle.

2. Ein Visumformular ist nach der Anmeldung und Terminbuchung auszudrucken. Für die Kinder, die in den Reisepass der Eltern eingetragen sind, werden gesonderte Visumformulare eingereicht. Visumformulare der Minderjährigen werden von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben.

3. Zwei Passbilder, Format 3 x 4 cm.

4. Eine in der Ukraine geltende Krankenversicherung (30 000 EUR Deckung).

5. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (der genaue Betrag wird auf Basis des Wechselkurses berechnet und beträgt circa 70 Euro pro Tag für den gesamten Zeitraum der Reise).

6. E-Mail Bestätigung über einen vereinbarten Termin.

7. Die Konsulargebühr ist nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter des Konsulats zu bezahlen.

Empfänger: Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf

IBAN: DE07 1004 0000 0260 9261 01

BIC: COBADEFFXXX

Eine Zahlung in bar oder mit Karte ist zur Zeit nicht möglich.

8. Abhängig vom Ziel der Einreise und des Visumtyps ist zusätzlich eine der folgenden Unterlagen notwendig:

  • - Nachweis, dass der Hauptzweck der Reise des Antragstellers in die Ukraine der Tourismus ist (Hotel-/Unterkunftsbuchung(en), Aufenthaltsprogramm, Informationen über die Tour(en) und den Zeitrahmen der Tour(en), Reisebürodetails, Transferdetails, Sightseeing-Informationen usw.);

  • - Einladungsschreiben einer in der Ukraine registrierten Einrichtung/Firma/Organisation mit dem offiziellen Briefkopf, mit Angabe der Nummer der Einrichtung/Firma/Organisation gemäß dem staatlichen Register der juristischen Personen, Einzelunternehmer und Vereine der Ukraine, Registrierungsnummer, Datum und Unterschrift, vollständiger Namen der eingeladenen Person, Angaben zu Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Passdaten, Wohnort, Besuchszweck, Dauer der beabsichtigten Reise in die Ukraine, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsort in der Ukraine , Verpflichtungen der juristischen Person zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der eingeladenen Person und / oder der Ausreise aus der Ukraine;

- Original des notariell beglaubigten Einladungsschreibens eines ukrainischen Staatsangehörigen oder eines Ausländers/Staatenlosen, der sich (vorübergehend oder dauerhaft) legal in der Ukraine aufhält. Die Einladung muss den vollständigen Vor- und Nachnamen der einladenden Person, Angaben zum Reisepass und einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (für einen Ausländer/Staatenlosen), die Adresse und den vollständigen Namen der eingeladenen Person, Angaben zu den Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Passdaten, Wohnort, Zweck des Besuchs, Dauer des beabsichtigten Besuchs in der Ukraine, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsort in der Ukraine, Verpflichtung der Person zur Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Antragstellers und/oder Ausreise aus der Ukraine enthalten. Kopien des ukrainischen Reisepasses der einladenden Person (wenn die einladende Person ein ukrainischer Staatsangehöriger ist) oder Kopien des Reisepasses des Ausländers/Staatenlosen und ihrer ukrainischen vorübergehenden/ständigen Aufenthaltserlaubnis (wenn die einladende Person ein Ausländer/Staatenloser ist) sind auch vorzulegen;

- Einladung eines Ministeriums oder eines anderen Zentralexekutivorgans, einer staatlichen Institution, eines staatlichen Unternehmens oder einer staatlichen Organisation;

- Vertrag über Güter- und Personenkraftverkehr, sowie Lizenz für internationale Transporte;

- Bescheinigung eines Auslandsukrainers;

- Einladung einer ukrainischen medizinischen Einrichtung;

- Nachweis der staatlichen Registrierung von der ausländischen Investition in Wirtschaft der Ukraine in Auslandswährung in Höhe von mindestens 50 Tausend US-Dollars;

- Bestätigung der Kommission für humanitäre Hilfe beim Ministerkabinett der Ukraine über die Einreise des Ausländers oder Staatenlosen zur Erteilung humanitärer Hilfe oder Ausübung karitativer Tätigkeit;

- Einladung einer religiösen Organisation, abgestimmte mit der staatlichen Behörde, die diese Organisation registriert hat, zum kurzfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualen oder andere kanonische Tätigkeit;

- Antrag des Leiters eines ausländischen Massenmediums auf die Erteilung eines Visums für einen ausländischen Korrespondenten oder Vertreter eines ausländischen Massenmediums im Falle der Einreise in die Ukraine zum kurzfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten;

- Antrag staatlicher Behörden ausländischer Staaten oder internationalen Organisationen.

  • 1. Ein gültiger Original-Reisepass oder ein Kinderreisepass, falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Ausreise aus der Ukraine gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten. Während der Bearbeitungszeit verbleiben die Pässe bei der Visastelle.

  • 2. Einen Visumformular ist nach der Anmeldung und Terminbuchung auszudrucken. Für die Kinder, die in den Reisepass der Eltern eingetragen sind, werden gesonderte Visumformulare eingereicht. Visumformulare der Minderjährigen werden von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben.

  • 3. Zwei Passbilder, Format 3 x 4 cm.

  • 4. Eine in der Ukraine geltende Krankenversicherung (30 000 EUR Deckung).

  • 5. Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel (der genaue Betrag wird angesichts der Wechselkurs berechnet beträgt aber circa 70 Euro pro Tag für den ganzen Zeitraum der Reise).

  • 6. E-Mail Bestätigung über einen vereinbarten Termin.

  • 7. Die Konsulargebühr ist nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter des Konsulats zu bezahlen.

  • Empfänger: Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf
  • IBAN: DE07 1004 0000 0260 9261 01
  • BIC: COBADEFFXXX

  • Eine Zahlung in bar oder mit Karte ist zur Zeit nicht möglich.

  • 8. Abhängig vom Ziel der Einreise und des Visumtyps ist zusätzlich eine der folgenden Unterlagen:

- Vorschriftsgemäß beglaubigte Kopie der Genehmigung für die Beschäftigung eines Ausländers oder Staatenlosen, ausgestellt vom Staatlichen Beschäftigungszentrum;

- Kopie der Entscheidung über die Einwanderungsgenehmigung, ausgestellt von der territorialen Behörde oder Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes;

- Genehmigung des Außenministeriums der Ukraine für die Erteilung von Visa für Familienangehörige einer Person, der in der Ukraine der Flüchtlingsstatus gewährt wurde;

- Original der vorschriftsgemäß ausgestellten Einladung zum Studium;

- Bildungszeugnis mit den erhaltenen Fachnoten;

- Geburtsurkunde;

- Das bei der offiziellen Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes beglaubigte Gesundheitszertifikat, das nicht früher als zwei Monate vor Einreise in die Ukraine ausgestellt wurde;

- Das Bildungszeugnis, Gesundheitszertifikat und die Geburtsurkunde müssen legalisiert werden oder mit Stempel „Apostille“ bei den zuständigen Behörden des Ausstellungslandes beglaubigt sein, sowie von einem vereidigten/ermächtigten Übersetzer ins Ukrainische übersetzt werden.

Bei Beantragung eines Studentenvisums sind zusätzlich die Unterlagen vorzulegen, die bei der entsprechenden ukrainischen Hochschule einzureichen sind:

- Einladung einer staatlichen Institution, eines Unternehmens oder einer Organisation, das/die Empfänger der internationalen technischen Hilfe ist;

- Einladung einer religiösen Organisation, abgestimmt mit der staatlichen Behörde, die diese Organisation registriert hat, zum langfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualen oder andere kanonische Tätigkeit;

- Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale, Abteilung, Vertretung oder einer anderen Struktureinheit einer gesellschaftlichen (Nichtregierungs-) Organisation eines ausländischen Staates;

- Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Vertretung eines ausländischen Wirtschaftssubjekts, abgestimmt mit dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel;

- Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale oder Vertretung einer ausländischen Bank;

- Antrag eines ausländischen Massenmediums, abgestimmt mit dem Staatlichen Komitee für Fernsehen und Radio;

- Anträge ausländischer Behörden oder internationaler Organisationen auf die Ausstellung von Visa für die in die Ukraine zum langfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung ihrer Pflichten einreisenden Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen und deren Vertretungen als auch ihre Familienangehörigen;

- Einladung einer entsprechenden staatlichen Behörde, die für Implementierung der kulturellen und wissenschaftlichen Programme, sowie Bildungs- und Volontär-Programme zuständig ist, oder Einladung der vorschriftsgemäß registrierten Volontär-Organisation;

- ein Dokument, das die Ehe mit dem Bürger oder der Bürgerin der Ukraine bestätigt;

- ein Dokument, das die Zugehörigkeit der Familienmitglieder eines Ausländers oder einer staatenlosen Person bestätigt, die eine Bescheinigung für einen zeitweiligen oder ständigen Wohnsitz in der Ukraine haben (die ausländischen Dokumente sollen legalisiert oder, beziehungsweise, mit Apostille beglaubigt werden und dann von einem beeidigten/ermächtigten Übersetzer übersetzt werden), Kopie der entsprechenden Bescheinigung sowie Bestätigung über benötigten finanziellen Unterhalt der Familienmitglieder in der Ukraine;

- Andere Dokumente, sofern dies in internationalen Verträgen der Ukraine vorgesehen ist.

1. Ein gültiger Original-Reisepass oder ein Kinderreisepass, falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Ausreise aus der Ukraine gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten. Während der Bearbeitungszeit verbleiben die Pässe bei der Visastelle.

2. Einen Visumformular ist nach der Anmeldung und Terminbuchung auszudrucken. Für die Kinder, die in den Reisepass der Eltern eingetragen sind, werden gesonderte Visumformulare eingereicht. Visumformulare der Minderjährigen werden von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben.

3. Zwei Passbilder, Format 3 x 4 cm.

4. Eine in der Ukraine geltende Krankenversicherung (30 000 EUR Deckung).

5. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (der genaue Betrag wird auf Basis des Wechselkurses berechnet und beträgt circa 70 Euro pro Tag für den gesamten Zeitraum der Reise).

6. E-Mail Bestätigung über einen vereinbarten Termin.

7. Die Konsulargebühr ist nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter des Konsulats zu bezahlen.

Empfänger: Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf

IBAN: DE07 1004 0000 0260 9261 01

BIC: COBADEFFXXX

Eine Zahlung in bar oder mit Karte ist zur Zeit nicht möglich.

8. Zusätzlich ist eine der folgenden Unterlagen vorzulegen:

- Nachweis des Transitcharakters der Reise (ggf. – Visum für ein Drittland, Ticket usw.);

- Nachweis des Transitcharakters der Beförderung von Gütern und Passagieren mit Straßenfahrzeugen;

- Lizenz für internationale Transporte, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Aufenthaltsstaates;

Der Basistarif für die Bearbeitung von Visumanträgen beträgt 60 Euro (beim Standardvisaverfahren) sofern die mit der Ukraine unterzeichneten internationalen Abkommen nichts anderes festlegen. Bei der Beantragung eines Express-Visums wird die Gebühr verdoppelt. Die Visagebühren für bestimmte Visaarten für Antragsteller aus bestimmten Ländern können aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips von der oben genannten Basisvisumgebühr abweichen.

Vor diesem Hintergrund ist die Konsulargebühr nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter des Konsulats zu bezahlen (mit EC-Karte im Konsulat). Eine Zahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass Gebühren im Falle einer Visumsverweigerung nicht erstattet werden.

Visumanträge werden wie folgt bearbeitet:

Standardvisumverfahren bis 10 Werktage ab dem Tag der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, sofern die internationalen Verträge der Ukraine nichts anderes vorsehen. Diese Frist kann auf bis zu 30 Werktage verlängert werden, wenn zusätzliche Prüfung erforderlich ist.

Express-Visum bis 5 Werktage ab dem Tag der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Die dringende Ausstellung eines Visums erfolgt auf Antrag eines Ausländers oder Staatenlosen und innerhalb der von der zuständigen ausländischen diplomatischen Vertretung der Ukraine festgelegten Fristen.

Wichtig! Das Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf stellt keine elektronischen Visa aus und kann Antragstellern leider keine technische oder informationelle Unterstützung anbieten. Dafür wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an das Konsularreferat des Außenministeriums der Ukraine: [email protected].



Schritt 1. Registrieren Sie sich auf der MFA-Webplattform

Schritt 2. Antragsformular online ausfüllen

Schritt 3. Laden Sie Kopien der erforderlichen Dokumente hoch:

- Foto;

- Reisepass;

- Krankenversicherung (30.000 Euro Deckung);

- Nachweis ausreichender Mittel;

- Dokument, das den Zweck des Besuchs bestätigt.

Schritt 4. Bezahlen Sie die Gebühr (single entry e-Visa – 20 USD*, double entry e-Visa – 30 USD*

* standard service. Fees are doubled for expedited procedure) online mit der Kreditkarte (MasterCard bzw. Visa).

Bearbeitungszeit: beschleunigt (1 Werktag) oder Standardservice (3 Werktage).

Die Einreise der Ausländer in die vorübergehend besetzten Gebiete auf der Halbinsel Krim und im Osten der Ukraine bedarf einer Sondergenehmigung des Migrationsdienstes der Ukraine.

On June 4, 2015 the Cabinet of Ministers of Ukraine adopted the Resolution № 367 “Procedure for entry to the temporarily occupied territory of Ukraine and exit from it”, which regulates, apart from other things, the entry and exit of foreigners and stateless persons, taking into consideration the Law of Ukraine “On guaranteeing the rights and freedoms of citizens and the legal regime on the temporarily occupied territory of Ukraine”.

According to the Procedure the entry of foreigners and stateless persons to the temporarily occupied territory of Ukraine and exit from it is allowed only through the checkpoints foreseen by this Procedure with presenting a valid passport and special permission issued by the territorial body of the State Migration Service of Ukraine.

The list of checkpoints is listed in Appendix 1 to the Procedure. Persons, violating the order of entry to and exit from the temporarily occupied territory of Ukraine, set by this Procedure, will be brought to justice.

Ministry of Foreign Affairs of Ukraine once again emphasizes the need to comply with the valid procedure of visiting the Autonomous Republic of Crimea and Sevastopol.

Granting of special permits to enter Crimea by the State Migration Service of Ukraine https://dmsu.gov.ua/en-home/services/documenting-foreigners/granting-of-special-permits-to-enter-crimea.html

Inhaber von Blauen sowie Grauen Pässen bzw. Reisedokumenten benötigen ein ukrainisches Visum, um in die Ukraine einzureisen. Weitere Informationen zum Thema Auslandsreisen als Geflüchteter

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