Die Bürger der EU-Länder, der Schweiz, Liechtenstein vieler anderer Staaten genießen für die Reisen bis 90 Kalendertage im Laufe von 180 Kalendertagen eine visumfreie Regime. Hier können Sie gerne nachprüfen, ob Sie eine visafreie Regime für die Ukraine genießen.
Hinweis für Staatsbürger der Länder, die visafreie Einreise in der Ukraine genießen: Laut neuer Regelung (Ende 2015 in Kraft getreten) werden bei der visafreien Einreise bzw. bei der nachfolgenden Ausreise aus der Ukraine lediglich letzte 180 Tage berücksichtigt. Während dieser 180 Tage muss die 90-tagige visafreie Aufenthaltsfrist nicht überschritten werden. Beachten Sie auch bitte, dass es kein kurzfristiges Visum für die Staatsbürger von Ländern mit visafreier Einreise in die Ukraine ausgestellt werden kann.
Zum Beispiel: Soll man bei der Einreise in der Ukraine schon 80 Tage während der letzten 180 Tage verbracht, ist es noch eine Aufenthalt für 10 Tage erlaubt. Falls es eine längere Aufenthaltsfrist erwünscht wird, muss man einfach die entsprechende Zeit abwarten (d.h. muss man im o.g. Fall für 15 Tage statt 10 Tage Aufenthalt einfach 5 Tage später einreisen).