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Konsularische Dienstleistungen für die Schutzsuchenden
Veröffentlicht am 12 April 2022 Jahr 10:02

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund der Kriegshandlungen, die die Russische Föderation derzeit in der Ukraine durchführt, kommt eine große Anzahl von Bürger/innen nach einem Schutzsuchen im Bundesgebiet an.

Viele von ihnen besitzen keine gültigen Reisepässe. 

Kinder, die keine Reisepässe besitzen, werden in Reisepässe ihren Eltern eingeschrieben. Ungültige Reisepässe können auf 5 Jahre verlängert werden.

Falls man einen alten Reisepass besitzt, sollte man dieser beim Konsulat verlängern lassen.

Falls die Kinder außer Geburtsurkunde keine Ausweispapiere  haben, sollen solche in Reisepässe ihren Eltern eingeschrieben werden. Dafür braucht man 2 Passfoto 3.5x4.5, Geburtsurkunde des Kindes und Reisepass des Elternteils.
Die Anwesenheit der Kinder bis 16 Jahre ist nicht nötig!

Die Herstellung der Reisepässe ist nur mit Terminbuchung möglich.

Alle konsularische Dienstleistungen sind nur mit vorhandenem Termin möglich.




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